Solarstrom einspeisen: Vergütung und Regelungen in der Schweiz

Wenn Ihre Solaranlage mehr Strom produziert als Sie verbrauchen, wird der Überschuss automatisch ins Netz eingespeist. Dafür erhalten Sie eine Vergütung.

So funktioniert die Netzeinspeisung

Ein bidirektionaler Stromzähler erfasst Bezug und Einspeisung. Überschüssiger Solarstrom fliesst automatisch ins Netz.

Vergütungsmodelle

Die häufigste Form ist die Überschusseinspeisung: Sie verbrauchen vorrangig selbst und speisen den Rest ein. Die Vergütung liegt bei 8-15 Rappen pro kWh. Einige Versorger bieten auch Herkunftsnachweise (HKN) für zusätzlichen Wert.

Aktuelle Vergütungstarife

8-12 Rappen im Grundtarif, teilweise 12-15 Rappen inkl. ökologischem Mehrwert. Einige Versorger bieten saisonale Tarife an.

Rechtliche Grundlagen

Im Energiegesetz (EnG) ist eine Abnahmepflicht verankert: Ihr Versorger muss den Solarstrom abnehmen und angemessen vergüten.

Technische Voraussetzungen

Normkonformer Wechselrichter mit NA-Schutz, bidirektionaler Zähler und Anmeldung beim Netzbetreiber. Ihr Installateur kümmert sich um alles.

Eigenverbrauch vs. Einspeisung

Eigenverbrauch (25-35 Rp. gespart) ist deutlich attraktiver als Einspeisung (8-15 Rp.). Die optimale Strategie kombiniert hohen Eigenverbrauch mit Einspeisevergütung des Überschusses.

Jetzt Ihr Solarpotenzial berechnen

Machen Sie den kostenlosen Solarcheck und erfahren Sie, wie viel Sie sparen können.

Gratis Solarcheck starten

Einspeisevergütung und Tarife in der Schweiz

Die Einspeisevergütung für Solarstrom in der Schweiz wird von den lokalen Verteilnetzbetreibern festgelegt und variiert erheblich. Die Tarife reichen von 5 Rappen pro kWh bei kleineren Netzbetreibern bis zu 18 Rappen bei Versorgern mit ökologischen Aufschlägen. Die ElCom, die eidgenössische Elektrizitätskommission, überwacht die Tarife und stellt sicher, dass die Minimalvergütung den vermiedenen Beschaffungskosten des Netzbetreibers entspricht.

Die grossen Energieversorger in der Schweiz zahlen aktuell folgende ungefähre Tarife: EWZ Zürich 9 bis 14 Rappen, BKW Bern 7 bis 11 Rappen, CKW Luzern 8 bis 12 Rappen und Axpo 6 bis 10 Rappen pro kWh. Einige Versorger bieten saisonale oder tageszeitabhängige Tarife an, bei denen die Vergütung im Winter höher ist als im Sommer. Zunehmend werden auch dynamische Tarife eingeführt, die sich an den aktuellen Börsenstrompreisen orientieren und bei knappem Angebot deutlich höhere Vergütungen ermöglichen.

Technische Voraussetzungen für die Netzeinspeisung

Die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz erfordert die Einhaltung verschiedener technischer Vorschriften. In der Schweiz gelten die Werkvorschriften des Verteilnetzbetreibers sowie die Normen der Electrosuisse (NIN und NIV). Der Wechselrichter muss die Netzanschlussregeln für Energieerzeugungsanlagen (NA/EEA) erfüllen und über eine automatische Netztrennungsfunktion verfügen, die bei Netzstörungen die Anlage sofort vom Netz trennt.

Der Verteilnetzbetreiber stellt einen bidirektionalen Zähler (Smart Meter) bereit, der Bezug und Einspeisung separat erfasst. In der Schweiz hat das Bundesamt für Energie das Ziel gesetzt, bis 2027 alle Schweizer Haushalte mit Smart Metern auszustatten. Für Anlagen über 30 kWp kann der Netzbetreiber zusätzliche Anforderungen an die Leistungsregelung stellen, etwa eine Wirkleistungsbegrenzung auf 70 Prozent der Nennleistung oder die Möglichkeit der Fernsteuerung durch den Netzbetreiber.

Eigenverbrauch versus Volleinspeisung im Vergleich

In der Schweiz ist die Eigenverbrauchsoptimierung wirtschaftlich fast immer vorteilhafter als die Volleinspeisung. Der Grund liegt in der Differenz zwischen Strombezugspreis und Einspeisevergütung: Während der Bezugspreis bei 22 bis 35 Rappen pro kWh liegt, beträgt die Einspeisevergütung nur 6 bis 14 Rappen. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart somit 10 bis 25 Rappen mehr als sie bei der Einspeisung erlöst.

Dennoch gibt es Situationen, in denen eine höhere Einspeisung sinnvoll sein kann. Bei sehr grossen Anlagen auf Mehrfamilienhäusern oder Gewerbegebäuden, deren Produktion den Eigenverbrauch bei weitem übersteigt, ist die Einspeisung ein wichtiger Erlösfaktor. Auch im Kontext der Energiestrategie 2050 und der angestrebten Winterstromversorgung gewinnt die Einspeisung an Bedeutung. Der Bundesrat prüft derzeit verschiedene Modelle, um die Einspeisevergütung für Winterstrom zu erhöhen und damit Anreize für alpine und fassadenintegrierte Anlagen zu schaffen.

Herkunftsnachweise und ökologischer Mehrwert

Jede Solaranlage in der Schweiz kann Herkunftsnachweise (HKN) für den produzierten Strom ausstellen. Diese Zertifikate belegen die erneuerbare Herkunft des Stroms und können separat gehandelt werden. Die Verwaltung der HKN erfolgt über die Plattform der Pronovo AG. Der Wert eines Herkunftsnachweises schwankt je nach Marktlage zwischen 0,5 und 5 Rappen pro kWh. Für Schweizer Solarstrom-HKN werden in der Regel höhere Preise erzielt als für ausländische.

Der Handel mit Herkunftsnachweisen ist für grössere Anlagen ab 30 kWp besonders interessant. Kleinere Anlagenbesitzer können ihre HKN häufig über den lokalen Energieversorger vermarkten, der sie in seinen Ökostrom-Produkten bündelt. Einige innovative Schweizer Unternehmen wie die Solarkraftwerk AG oder enersuisse bieten digitale Marktplätze für den direkten Handel zwischen Produzenten und Konsumenten an. Durch den Verkauf der HKN kann die Gesamtrendite einer Solaranlage um 0,5 bis 2 Prozent jährlich gesteigert werden.

Wirtschaftlichkeit und Rendite

Kostenlose PV-Beratung

Unverbindliche Offerte in 3 einfachen Schritten

Ihr Gebäude

Erzählen Sie uns etwas über Ihr Objekt.

50
10100200300400500 m²

Energieverbrauch

Helfen Sie uns, Ihren Bedarf einzuschätzen.

Ihre Kontaktdaten

Für Ihre persönliche Offerte.

Vielen Dank!

Ihre Anfrage wurde erfolgreich übermittelt. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für eine kostenlose Beratung.

Schnelle PV-Anfrage

In 30 Sekunden zur Offerte

Danke!

Wir melden uns in Kürze bei Ihnen.