Förderungen für Solarenergie in der Schweiz 2025

Die Schweiz fördert den Ausbau der Solarenergie mit verschiedenen Programmen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Wer eine Photovoltaikanlage installieren möchte, kann von erheblichen finanziellen Zuschüssen profitieren.

Die Einmalvergütung (EIV) des Bundes

Die wichtigste Förderung ist die Einmalvergütung (EIV), die über Pronovo abgewickelt wird. Sie steht allen Betreibern von Photovoltaikanlagen zur Verfügung und deckt bis zu 30% der Investitionskosten. Die EIV setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem Leistungsbeitrag pro installiertem kWp zusammen.

Wie beantrage ich die EIV?

Der Antrag wird nach der Inbetriebnahme über die Online-Plattform von Pronovo gestellt. Die Anlage wird bei Pronovo angemeldet, nach Inbetriebnahme reichen Sie die Unterlagen ein, und Pronovo überweist die Vergütung direkt auf Ihr Konto. Die Bearbeitungszeit hat sich deutlich verkürzt.

Kantonale Förderprogramme

Viele Kantone bieten zusätzliche Programme an. Diese variieren je nach Kanton und können Investitionsbeiträge, Steuererleichterungen oder günstige Darlehen umfassen. Einige Kantone fördern auch Batteriespeicher separat. Informieren Sie sich beim kantonalen Energieamt oder auf energiefranken.ch.

Kommunale Beiträge

Auch auf Gemeindeebene gibt es Fördermöglichkeiten. Manche Gemeinden zahlen einen festen Betrag pro kWp, andere übernehmen einen Prozentsatz der Kosten. Fragen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung nach.

Steuerliche Vorteile

In den meisten Kantonen können die Investitionskosten als wertvermehrende Investition von den Steuern abgezogen werden. Der steuerliche Vorteil kann je nach Grenzsteuersatz 20-40% der Kosten ausmachen und kommt zusätzlich zur EIV hinzu.

Einspeisevergütung

Für eingespeisten Solarstrom erhalten Sie eine Vergütung von Ihrem Energieversorger, die derzeit zwischen 8 und 15 Rappen pro kWh liegt. Einige Versorger bieten höhere Tarife für Solarstrom an.

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Die Einmalvergütung von Pronovo im Detail erklärt

Für die Anmeldung bei Pronovo müssen verschiedene Dokumente eingereicht werden: der Inbetriebnahmeprotokoll des Elektroinstallateurs, die technischen Datenblätter der Module und Wechselrichter, die Konformitätserklärung sowie der Nachweis der fachgerechten Installation. Wichtig ist die Beachtung der Fristen: Die Anmeldung muss innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme erfolgen. Der Installateur übernimmt in der Regel die gesamte Abwicklung und stellt sicher, dass alle Anforderungen erfüllt sind.

Kantonale Förderprogramme und regionale Unterschiede

Neben der Bundesförderung bieten zahlreiche Kantone eigene Förderprogramme für Solaranlagen an. Die Höhe und Art der Förderung variiert dabei erheblich. Der Kanton Basel-Landschaft gewährt einen zusätzlichen Beitrag von einer Einmalvergütung gemäss Pronovo-Konditionen, der Kanton Waadt bis zu einer Einmalvergütung gemäss Pronovo-Konditionen für gebäudeintegrierte Anlagen. Im Kanton Graubünden gibt es spezielle Fördermittel für Anlagen in alpinen Gebieten, die im Winter besonders hohe Erträge liefern.

Einige Kantone fördern gezielt bestimmte Komponenten. Der Kanton Thurgau und der Kanton Schaffhausen unterstützen die Installation von Batteriespeichern mit zusätzlichen Beiträgen. Im Kanton Freiburg gibt es Fördermittel für die Kombination von PV-Anlage und Wärmepumpe. Die kantonalen Energiefachstellen bieten kostenlose Beratungen an und helfen bei der Zusammenstellung aller verfügbaren Fördermöglichkeiten. Eine frühzeitige Abklärung lohnt sich, da einige Programme budgetabhängig sind und Mittel begrenzt verfügbar sein können.

Steuerabzüge für Solaranlagen richtig nutzen

Die steuerliche Absetzbarkeit der Investitionskosten einer Solaranlage ist ein oft unterschätzter finanzieller Vorteil. In der Schweiz können die gesamten Kosten einer PV-Anlage als werterhaltende Investition vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 bis 40 Prozent reduziert sich die effektive Nettoinvestition einer CHF 25'000 teuren Anlage um CHF 7'500 bis 10'000. Dies gilt sowohl für die Bundes- als auch für die Kantons- und Gemeindesteuer.

Steuerlich optimal ist es, die Investition auf zwei Steuerperioden zu verteilen, sofern dies möglich ist. Alternativ kann die Rechnung so gestellt werden, dass Anzahlung und Schlusszahlung in verschiedenen Kalenderjahren fallen. In Kantonen mit Progressionsbegrenzung wie Zürich oder Bern kann eine Verteilung besonders vorteilhaft sein. Wichtig: Die Einmalvergütung von Pronovo muss als Einkommen versteuert werden und wird im Jahr des Erhalts zum steuerbaren Einkommen hinzugerechnet. Eine professionelle Steuerberatung hilft, die optimale Strategie zu wählen.

Rückspeisevergütung und Herkunftsnachweise als Einnahmequelle

Überschüssiger Solarstrom, der nicht selbst verbraucht wird, kann ins öffentliche Netz eingespeist werden. Dafür erhalten Anlagenbetreiber eine Rückspeisevergütung von ihrem lokalen Energieversorger. Die Tarife variieren schweizweit zwischen 5 und 18 Rappen pro kWh, wobei die meisten Versorger 8 bis 12 Rappen zahlen. Einige Energieversorger wie die Energie Wasser Bern (EWB) oder die CKW in Luzern bieten Solartarife mit Aufschlägen für den ökologischen Mehrwert an.

Zusätzlich zur Rückspeisevergütung können Betreiber von Solaranlagen Herkunftsnachweise (HKN) ausstellen und verkaufen. Diese Zertifikate belegen die Produktion von erneuerbarem Strom und können über Plattformen wie Pronovo oder den freien Markt gehandelt werden. Der Erlös beträgt aktuell 0,5 bis 3 Rappen pro kWh und stellt eine zusätzliche Einnahmequelle dar. Vor allem für grössere Anlagen ab 30 kWp lohnt sich der Aufwand der HKN-Vermarktung und kann die Gesamtrendite der Anlage spürbar verbessern.

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